(1) Jede Person, die aufgrund ihrer Unterkunftnahme in der Stadt Pirna der Gästetaxepflicht unterliegt, hat Anspruch auf eine Gästekarte. Dies gilt auch für Personen, die nach § 5 von der Zahlung der Gästetaxe befreit sind. Die Gästekarte ist nicht übertragbar.
(2) Die Gästekarte berechtigt in dem angegebenen Zeitraum einschließlich des An- und des Abreisetages zur kostenfreien oder ermäßigten Nutzung von bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen, Anlagen, Angeboten und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets.
(3) Die Gästekarte ist gleichzeitig Mobilitätskarte und ermöglicht Übernachtungsgästen die unentgeltliche Nutzung der Nahverkehrsmittel (einschließlich der Kirnitzschtalbahn) der Partner im VVO gemäß der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Tarifverbundes Oberelbe in den Tarifzonen Pirna, Bad Gottleuba, Bad Schandau und Neustadt (Tarifzonen 70, 71, 72, 73). ...
Vollständige Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung): 20260801_Gaestetaxe.pdf