Gästetaxe je Person/je Tag neu ab 01.08.2026:

  • Kinder bis 6 Jahre: frei
  • Kinder ab 7 bis 15 Jahre und Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 80%): 1,50 EUR
  • Erwachsene: 3,00 EUR 
  • An- und Abreisetag zählen als ein Tag. 
  • Dienstreisende und in Pirna zur Ausbildung befindliche Personen nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 haben jährlich für höchstens 25 Übernachtungen Gästetaxe zu entrichten. 

 

Gästetaxe je Person und je Tag bis 31.07.2026:

  • Kinder bis 14 Jahre: frei
  • Kinder ab 15 Jahre und Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 80%): 1,50 EUR
  • Erwachsene: 3,00 EUR 
  • An- und Abreisetag zählen als ein Tag. 
  • Dienstreisende und in Pirna zur Ausbildung befindliche Personen nach § 6 Absatz 1 haben jährlich für höchstens sechs Wochen (dies entspricht 42 Übernachtungen) Gästetaxe zu entrichten. 

Sie erhalten als Übernachtungsgast eine Gästekarte und nutzen zahreiche Vergünstigungen.

(1) Jede Person, die aufgrund ihrer Unterkunftnahme in der Stadt Pirna der Gästetaxepflicht unterliegt, hat Anspruch auf eine Gästekarte. Dies gilt auch für Personen, die nach § 5 von der Zahlung der Gästetaxe befreit sind. Die Gästekarte ist nicht übertragbar. 

(2) Die Gästekarte berechtigt in dem angegebenen Zeitraum einschließlich des An- und des Abreisetages zur kostenfreien oder ermäßigten Nutzung von bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen, Anlagen, Angeboten und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets.  

(3) Die Gästekarte ist gleichzeitig Mobilitätskarte und ermöglicht Übernachtungsgästen die unentgeltliche Nutzung der Nahverkehrsmittel (einschließlich der Kirnitzschtalbahn) der Partner im VVO gemäß der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Tarifverbundes Oberelbe in den Tarifzonen Pirna, Bad Gottleuba, Bad Schandau und Neustadt (Tarifzonen 70, 71, 72, 73). ...

Vollständige Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung):  20260801_Gaestetaxe.pdf